Förderung junger Talente

Die Dötlingen Stiftung stellt sich auf vielfältige Weise der wachsenden Aufgabe, Kunst und Kultur in der Gemeinde zu bewahren und zu fördern. Um den Anforderungen der Gegenwart, des lebendigen Künstlerdorfes, gerecht werden zu können, bedarf es jedoch eines darüber hinaus gehenden stetigen Engagements, um Potentiale zu erkennen und zu fördern.

Finanziert werden Maßnahmen, die der Förderung des Talents dienen. Sei es Schauspiel, Zeichnen oder Bildhauerei, Schreiben, Fotografie, Komposition oder Instrumentalmusik - wer seine Begabung anhand von Empfehlungen anerkannter Lehrer oder Professoren nachweisen kann, darf sich mit einem Antrag an die Stiftung wenden.

Junge Menschen bis 28 Jahren, die in der Gemeinde Dötlingen leben, können ein Stipendium erhalten, um ihnen bei der Entfaltung ihrer künstlerischen Begabungen zu helfen. Der Antrag sollte einen Lebenslauf, eine Schilderung des zu fördernden Vorhabens, Angaben zum finanziellen Aufwand und zur Dauer der Maßnahme enthalten.

Anträge sollten rechtzeitig - mindestens vier Monate vor Projektbeginn - gestellt werden, um eine angemessene Frist für die Entscheidungsfindung durch den Vorstand zu ermöglichen. Nach Projektbeginn ist eine Förderung nicht mehr möglich. Als Projektbeginn gilt die Veröffentlichung des Vorhabens zu Werbezwecken.

Anträge können zwar formlos an die Stiftung gerichtet werden, sie müssen jedoch Folgendes enthalten:

  • eine aussagefähige Beschreibung des geplanten Vorhabens unter Angabe der Mitwirkenden,
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan, der neben den Sach- und Personalkosten auch Angaben zur Höhe der Eigenmittel und der zu erwartenden Einnahmen sowie zur Höhe und Herkunft von weiteren Zuwendungen enthält,
  • eine Angabe über die Höhe der bei der Stiftung beantragten Mittel.

Über die Anträge entscheidet der Vorstand nach Beratung mit dem Beirat. Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit können fachliche Stellungnahmen eingeholt werden. Bewilligungen können mit Auflagen gewährt werden. Wenn von der geplanten Vorhabensdurchführung abgewichen wird / abgewichen werden soll, ist dies dem Vorstand der Dötlingen Stiftung mitzuteilen.

Die Nennung der Stiftung als Förderer auf allen Werbeträgern ist z. B. eine der unabdingbaren Voraussetzungen für eine Förderung.

Ablehnungen werden nicht begründet. Eine erneute Antragstellung für das gleiche Vorhaben ist dann nicht mehr möglich. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel der Stiftung besteht nicht.